Führerscheine:
Auto & Anhänger

  • "Der" Autoführerschein
    - Klasse B

    Dies ist der bekannte "klassische" Autoführerschein. Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Fahrzeuge mit einem Maximalgewicht von 3,5 t bewegt werden - neben dem "normalen Auto" fallen hierunter aber auch größere Transporter und kleine LKWs bis maximal 3,5 t. Unter gewissen Anforderungen dürfen mit Klasse B auch Motorräder, Mofas und Quads geführt werden.

Die wichtigsten Informationen zum „klassischen Führernschein“ im Überblick:

  • Kraftfahrzeuge (keine Krafträder) bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t dürfen geführt werde
  • Bis zu 8 Sitzplätze (ohne Fahrersitz)
  • Anhänger bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse dürfen gezogen werden
  • Mindestalter: 18 Jahre für Klasse B bzw. 17 Jahre für „Begleitetes Fahren“ / Klasse BF17
  • Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM und L
  • Theoretische und praktische Ausbildung und Prüfungen sind erfolgreich abzulegen
  • Begleitetes Fahren -
    Klasse BF17

    Bereits vor dem 18. Geburtstag kannst du bei uns zum sicheren Fahrer (Klasse B / BE / B96) ausgebildet werden und abschließend mit deiner Begleitperson bereits die erlaubten Fahrzeuge führen. Gut zu wissen: So sparst du als B17-Absolvent:in sogar bei KFZ-Versicherungstarifen durch viele spezielle Rabatte und Angebote der Anbieter.

Die  wichtigsten Informationen zum Begleiteten Fahren / BF17  im Überblick:

  • Fahren nur mit (mindestens einer) eingetragenenen Begleitperson
  • Kraftfahrzeuge (keine Krafträder) bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t dürfen geführt werde 
  • Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM und L (und dürfen alleine gefahren werden)
  • Ausschließlich gültig in Deutschland und Österreich
  • Anhänger-Führerschein
    - Klasse BE / Klasse B 96

    Wir bilden mit unseren eigenen Anhängern sowohl für große (Klasse BE zur Führung eines Anhängers mit einem Gewicht zwischen 750 kg und 3,5 t) als auch kleine Gespanne (Klasse B96 zur Führung eines Anhängers über 750kg - Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger darf 4,25 t nicht überschreiten ) aus.

Die wichtigsten Informationen zum Anhängerführerschein Klasse BE im Überblick:

  • Berechtigt mit einem PKW (Kfz der Klasse B) einen Anhänger zu ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse zwischen 750 kg und 3,5 t liegt.
  • Voraussetzungen: Der Vorbesitz der Klasse B und das Mindestalter liegt bei 18 Jahren
  • Unbefristete Gültigkeit
  • Für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t wird die Klasse C1E benötigt

Die wichtigsten Informationen zum Anhängerführerschein Klasse B96 im Überblick:

  • Berechtigt mit einem PKW (Kfz der Klasse B) einen Anhänger zu ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse über 750 kg liegt.
  • Die zulässige Gesamtmasse von PKW plus Anhänger ist jedoch auf 4,25 t begrenzt.
  • Voraussetzungen (wie Klasse BE): Der Vorbesitz der Klasse B und das Mindestalter liegt bei 18 Jahren
  • Unbefristete Gültigkeit
  • Für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t wird die Klasse C1E benötigt.

Zum reibungslosen Start deines Autoführerscheins der Klasse B / BE / BE96 / BF17 sind zudem einige wichtige Unterlagen und Informationen erforderlich.

  • Ergebnis des Sehtests

  • Teilnahme-Nachweis zum Erste-Hilfe-Kurs (Lebensrettende Maßnahmen am Unfallort)

  • aktuelles biometrisches Passfoto

  • Vollständig ausgefüllter Antrag auf Ersterteilung des Führerscheins

Für den Ersterwerb der Führerschein Klasse B brauchst Du insgesamt 14 Doppel-Pflichtstunden Theorie,

für die Erweiterung der Klasse B brauchst du 6 Doppel- Pflichtstunden Theorie, und zusätzlich 2 Klassenspezifische Doppelstunden Unterricht,

um zur theoretischen Prüfung zugelassen zu werden.

An den folgenden Einheiten muss teilgenommen werden:

  1. Persönliche Voraussetzungen / Risikofaktor Mensch
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen
  3. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  4. Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
  5. Vorfahrt
  6. Verkehrsregelungen/ Bahnübergänge
  7. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  8. Andere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr
  9. Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
  10. Ruhender Verkehr
  11. Verhalten in besonderen Situationen
  12. Lebenslanges Lernen

  13. Zusatzthema 1 
    Technische Bedienung / Personen und Güterbeförderung
  14. Zusatzthema 2
    Fahren mit Solofahrzeugen und Zügen, umweltschonender Umgang mit Kraftfahrzeugen

 

Diese Doppelstunden à 90 Minuten finden von Montag bis Mittwoch jeweils von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr statt.
Details findest du in unserem Theorieplaner

Es ist keine Anzahl an normalen Fahrstunden vorgeschrieben, die ein Fahrschüler absolvieren muss.

Es gibt dennoch Pflichtstunden für den Führerschein in der Praxis. Insgesamt zwölf Sonderfahrten sind Pflicht:

  • Fünf Überlandfahrten
  • Vier Autobahnfahrten
  • Drei Nachtfahrten.


Ohne diese zwölf Sonderfahrten kann ein Fahrschüler nicht für die Führerscheinprüfung zugelassen werden. 

Neben diesen Formalitäten ist es am wichtigsten, dass sowohl du als auch dein Fahrlehrer von deinen Fähigkeiten am Steuer überzeugt sind und du dich wohl und vollständig ausgebildet fühlst, bevor du zur Prüfung antrittst.

Es ist nicht schlimm mehr als die (mindestens) benötigten Fahrstunden in Anspruch zu nehmen. Eine erneute Prüfung kostet Nerven und Geld! 

Ja. Deine Begleitperson muss: 

  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • seit 5 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen
  • darf maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen haben
  • in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen werden


Es können sich mehrere Personen dazu zur Verfügung stellen und dich nach erfolgreicher Prüfung beim Fahren begleiten.

Wichtig: Falls es sich nicht um einen Erziehungsberechtigten handelt, muss deren Zustimmung eingeholt werden.

Kontakt

Fahrschule Sonnenberg

Bahnstraße 75, 47877 Willich

02154-8959101

fahrschule.sonnenberg@t-online.de

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Klassen Termine
B/BE
Mo - Mi: Ab 18:00 Uhr
A, C/CE, D/DE
Nach Vereinbarung