Führerscheine:
Klasse L & T

  • Arbeits- und Zugmaschinen
    - Klasse L

    Mit dem Führerschein der Klasse L dürfen Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h gefahren werden, sofern diese für die Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft zweckgebunden sind. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h, auch mit Anhänger.

Die wichtigsten Informationen zur Klasse L im Überblick:

  • Mindestalter: 16 Jahre 
  • Eingeschlossene Führerscheinklassen: Keine
  • Theoretische Ausbildung 12 Doppelstunden Grundunterricht + 2 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht
  • keine praktische Prüfung erforderlich
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen & Selbstfahrende Arbeitsmaschinen - Klasse T

    Mit dem Führerschein der Klasse T dürfen Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h bis max. 60 km/h gefahren werden, sofern diese für die Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft zweckgebunden sind. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h.

Die  wichtigsten Informationen zur Klasse T  im Überblick:

  • Mindestalter: 16 Jahre für Bauartbedingte Höchstgeschwindkeit von 40 km/h
  • Mindestalter: 18 Jahre für Bauartbedingte Höchstgeschwindkeit von 60 km/h
  • Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM, L
  • Theoretische Ausbildung 12 Doppelstunden Grundunterricht + 6 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht
  • Theoretische und praktische Ausbildung und Prüfungen sind erfolgreich abzulegen

Zum reibungslosen Start deines Autoführerscheins der Klasse L & T sind zudem einige wichtige Unterlagen und Informationen erforderlich.

  • Ergebnis des Sehtests

  • Teilnahme-Nachweis zum Erste-Hilfe-Kurs (Lebensrettende Maßnahmen am Unfallort)

  • aktuelles biometrisches Passfoto

  • Vollständig ausgefüllter Antrag auf Ersterteilung des Führerscheins

Für den Erwerb der Führerschein Klasse L & T  brauchst Du insgesamt 12 Doppel-Pflichtstunden Theorie,

zusätzlich bei Klasse L zwei Klassenspezifische Doppelstunden Unterricht,

zusätzlich bei Klasse T  sechs Klassenspezifische Doppelstunden Unterricht,

um zur theoretischen Prüfung zugelassen zu werden.

An den folgenden Einheiten muss teilgenommen werden:

  1. Persönliche Voraussetzungen / Risikofaktor Mensch
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen
  3. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  4. Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
  5. Vorfahrt
  6. Verkehrsregelungen/ Bahnübergänge
  7. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  8. Andere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr
  9. Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
  10. Ruhender Verkehr
  11. Verhalten in besonderen Situationen
  12. Lebenslanges Lernen
  13. Zusatzthema 1: 
    Zusammenstellen von Zügen
  14. Zusatzthema 2: Verkehrsbeobachtungen und Verkehrsverhalten/Fahren mit Zügen
  15. Zusatzthema 3: Wirkung von Kräften beim Fahren  
  16. Zusatzthema 4: Technik und Sicherungseinrichtungen
  17. Zusatzthema 5: Bremsanlagen
  18. Zusatzthema 6: Bremsanlagen des Anhängers

Diese Doppelstunden à 90 Minuten finden von Montag bis Mittwoch jeweils von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr statt.
Details findest du in unserem Theorieplaner

Es ist keine Anzahl an normalen Fahrstunden vorgeschrieben, die ein Fahrschüler absolvieren muss.

Es ist am wichtigsten, dass sowohl du als auch dein Fahrlehrer von deinen Fähigkeiten am Steuer überzeugt sind und du dich wohl und vollständig ausgebildet fühlst, bevor du zur Prüfung antrittst.

Denn eine erneute Prüfung kostet Nerven und Geld! 

Kontakt

Fahrschule Sonnenberg

Bahnstraße 75, 47877 Willich

02154-8959101

fahrschule.sonnenberg@t-online.de

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Theorieunterricht

Klassen Termine
B/BE
Mo - Mi: Ab 18:00 Uhr
A, C/CE, D/DE
Nach Vereinbarung